Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Mitglieder, hiermit laden wir Sie zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.4.2025 um 17.30 Uhr ins Clubheim der Spielvereinigung Bamlach-Rheinweiler 1982 e.V. Kapellengrün 46 ein.
Tagesordnung:
TOP 1: Beschluss über die Änderung des § 16 der Satzung (Beschlussfassung)
Zur Abstimmung wird der folgende Beschluss stehen:
In § 16 der Satzung des Vereins wird Absatz 7, der derzeit wie folgt lautet: „Die Neugründung eines fussballspielenden Vereins, neben oder auch beim beabsichtigten Weiterbestehen der Spielvereinigung, bedarf der Zustimmung von 2/3 der erschienen Mitglieder in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Wird der Neugründung zugestimmt, geht das Vereinsvermögen in dem Verhältnis an den neugegründeten Verein (FC Rheinweiler / FC Bamlach) über, wie es gemäss der Fusionsvereinbarung vom 31.12.1988 in die Spielvereinigung eingebracht wurde. Die Zugewinne bleiben am Ort der jeweiligen Vereine“
ersatzlos gestrichen.
TOP 2: Beschluss über die Änderung des § 18 der Satzung (Auflösung des Vereins)
Zur Abstimmung wird der folgende Beschluss stehen:
In § 18 der Satzung des Vereins wird nach dem dritten Absatz, der derzeit wie folgt lautet: – 2 – „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Bad Bellingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.“
der folgende Absatz eingefügt:
„Der Verein darf auch im Wege der Verschmelzung mit einem anderen gemeinnützigen Verein aufgelöst werden; bei der Verschmelzung zur Neugründung hat auch der neugegründete Verein gemeinnützige Zwecke zu verfolgen. Im Fall der Verschmelzung fällt das Vermögen des Vereins nicht der Gemeinde Bad Bellingen, an; stattdessen gelten die umwandlungsrechtlichen Vorschriften über die Gesamtrechtsnachfolge.“
TOP 3: Beschluss über die Verschmelzung der Vereine „Verein für Rasensport Bad Bellingen e.V.“ und „Spielvereinigung Bamlach-Rheinweiler 1982 e.V.“ zur Neugründung des Vereins „Fußballclub Bad Bellingen 2025 e.V.“
Zur Abstimmung wird der folgende Beschluss stehen:
Der Verschmelzung der Vereine „Verein für Rasensport Bad Bellingen e.V.“ und „Spielvereinigung Bamlach-Rheinweiler 1982 e.V.“ zur Neugründung des Vereins „Fußballclub Bad Bellingen 2025 e.V.“ gemäß dem beigefügten Entwurf des Verschmelzungsvertrages wird zugestimmt.
Die Beschlussfassung über die Zustimmung zur Verschmelzung umfasst auch die Satzung des neu gegründeten Vereins und die Bestellung des ersten Vorstandes des neu gegründeten Vereins.
In der Geschäftsstelle des Vereins, Burgunderstr. 9 79415 Bad Bellingen liegen ab dem heutigen Tage bis zur Mitgliederversammlung die folgenden Unterlagen zur Einsicht der Mitglieder aus:
- der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen dem Verein für Rasensport Bad Bellingen e.V. und dem Spielvereinigung Bamlach-Rheinweiler 1982 e.V.;
- die Kassenberichte der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 beider Vereine sowie jeweils eine Vermögensaufstellung des Vereins zum 31.12.2024;
- die Verschmelzungsberichte des Vorstands des Verein für Rasensport Bad Bellingen e.V. und des Spielvereinigung Bamlach-Rheinweiler 1982 e.V.
Die Unterlagen können zu den folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Freitag 8.00 -14.00 Uhr
Auf Anfrage erteilt der Vorstand einem Mitglied kostenlose Abschriften der ausliegenden Unterlagen.
Gez. Patric Dosenbach, Frank Würzburger, Ivan Stojanovic
