Neue Allgemeinverfügung des LRA Lörrach ab 24.10.20 zur Bekämpfung Corona

Gemäß Allgemeinverfügung vom 23.10.2020 des Landkreises Lörrach zur Eindämmung und Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2 gelten ab dem 24.10.2020 verschärfte Regeln. 

  1. Mund- und Nasen-Bedeckungspflicht auf allen Märkten und Veranstaltungen
  2. Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23.00 Uhr
  3. Kein Alkohol bei Sportveranstaltungen

Insbesondere wird zu Punkt 3 darauf hingewiesen, dass auf dem Gelände von öffentlichen und privaten Sportanlagen, wie auch in Räumlichkeiten oder auch an Orten, die zur Ausübung des Sportes genutzt werden, es untersagt ist, alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zu konsumieren. Das Verbot gilt während des eigentlichen Wettkampfes und darüber hinaus ab der Zeit, wie sich Zuschauer oder Sportler während des Wettbewerbes auf dem Gelände oder der Räumlichkeit, oder am Ort der Veranstaltung aufhalten. 

Im Übrigen gelten die bereits schon länger praktizierten Hygiene- und Abstandsregeln und Pflicht zur Hinterlegung der persönlichen Daten bei betreten des Sportgeländes. 

Der Vorstand der Spvgg. Bamlach/Rheinweiler bittet um Verständnis und strikte Einhaltung der Regeln und bedankt sich bei den Besuchern für die bisher gezeigte  Disziplin und Unterstützung.